Förderaufruf für Kleinprojekte im BiggeLand

LEADER-Region stellt erneut 200.000 Euro bereit

Endlich geht es wieder los: Die Kleinprojekte-Förderung 2025 in der LEADER-Region BiggeLand kann starten! Vereine, Institutionen, Privatpersonen und gemeinnützige Unternehmen können ab Freitag, den 09. Mai bis zum 08. Juni 2025 erneut Förderanträge für Kleinprojekte bis zu jeweils 20.000 € Gesamtkosten einreichen. Das Budget liegt wieder bei insgesamt 200.000 Euro. Unterstützt werden in diesem Jahr insbesondere Maßnahmen, die der Weiterentwicklung der Region dienen und einen
öffentlichen Mehrwert über das Eigeninteresse, bzw. über den Vereinszweck des Antragstellers hinaus aufweisen – also zum Beispiel öffentlich zugänglich oder nutzbar sind.


In den vergangenen fünf Jahren konnten bereits 80 Kleinprojekte mit insgesamt rund
950.000 Euro gefördert werden.


Die Kleinprojekte sind ein Förderprogramm für kleinere Maßnahmen vorrangig für Vereine, das Bund und Land in Ergänzung zur bestehenden LEADER-Förderung zur Verfügung stellen. An der Zuwendung sind die Bundesrepublik Deutschland sowie das Land Nordrhein-Westfalen über den „Sonderplan der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur- und Küstenschutz“ (GAK) mit 90 % beteiligt. 10 % der Förderung stammen zusätzlich aus Mitteln der LEADER-Region BiggeLand und werden von den vier Kommunen Attendorn, Drolshagen, Olpe und Wenden getragen.


Die Spielregeln für die Teilnahme am Förderprogramm sind überschaubar: Wer auf die Förderung zugreifen möchte, muss sich bewerben. Dazu müssen beim Regionalmanagement der LEADER-Region alle Bewerbungsunterlagen im Bewerbungszeitraum digital eingereicht werden. Ein Projekt darf insgesamt nicht mehr als 20.000 € (brutto) kosten und muss bis Mitte November umgesetzt und abgerechnet
werden können.


Aus allen bis zum 08. Juni 2025 eingegangenen Anträgen wählt die LEADER-Region dann die besten aus – denn das Gesamtbudget im Förderprogramm ist auf 200.000 Euro begrenzt. Gehen mehr Anträge ein als Budget vorhanden ist, findet eine qualitative Auswahl über eine Bewertungsmatrix statt. In jedem Fall sollte der Benefit für die Region und ihre Menschen möglichst groß sein.


Die LAG BiggeLand, der Vorstand der LEADER-Region, entscheidet voraussichtlich Anfang Juli über die Projektauswahl. Danach werden die Verträge mit den Projektträgern geschlossen, und erst dann dürfen die Projektträger mit der Umsetzung beginnen.


Gefördert werden die Maßnahmen mit bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Kosten, also maximal 16.000 €. Die restlichen Mittel müssen die Antragsteller als Eigenmittel aufbringen. Die Förderung erfolgt nach dem Erstattungsprinzip, die Projektkosten müssen von den Antragstellern also zunächst komplett vorfinanziert werden. Jeder Antragsteller darf nur ein Projekt einreichen – und zwar bei:

Regionalmanagerin Sophia Lemm,
E-Mail: hallo@leader-biggeland.de
Rückfragen unter: 0157-36972294

Zum Förderaufruf der Kleinprojekte 2025 geht es hier lang!

Weitere Informationen rund um die LEADER-Region BiggeLand und ihre
Fördermöglichkeiten finden Interessierte im Internet unter www.leader-biggeland.de.

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