Hansestadt Attendorn  sucht Schiedspersonen

Keine juristische Vorbildung notwendig –

Bewerbungen bis zum 20. August 2024 möglich

Die Hansestadt Attendorn sucht engagierte Nachfolgerinnen und Nachfolger für die ausscheidenden Schiedspersonen. Bewerbungen sind bis zum 20. August 2024 an die Hansestadt Attendorn zu richten.

Schiedspersonen tragen durch ihr Engagement wesentlich zur Entlastung der Gerichte bei und fördern den sozialen Frieden. Gesucht werden Menschen, die ein hohes Maß an Integrität und Unparteilichkeit mitbringen und über gute kommunikative Fähigkeiten sowie Einfühlungsvermögen verfügen.

Schiedspersonen sind keine Richter und fällen somit keine Urteile, sondern sie schlichten. Durch ihr Verhandlungsgeschick können sie verhärtete Fronten aufbrechen, um so durch Schlichtung und Abschluss eines Vergleichs gerichtliche Auseinandersetzungen zu verhindern. In vielen Bereichen des Zivil- und Strafrechts sind Schlichtungsversuche vor einer Schiedsperson als anerkannte Gütestelle mitunter sogar zwingend vorgesehen. Das betrifft beispielsweise Themen wie Nachbarschaftsstreitigkeiten, Schadensersatzansprüche, Mietangelegenheiten, Schmerzensgeld, aber auch leichte Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Beleidigung, Bedrohung oder Sachbeschädigung.

Für das Ehrenamt einer Schiedsperson können sich Bürgerinnen und Bürger bewerben, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, aber nicht älter als 75 Jahre alt sind. Zu einer weiteren Voraussetzung zählt sicherlich das Verhandlungsgeschick und die Fähigkeit zur Streitschlichtung. Zudem muss die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter erfüllt sein. Das heißt, dass die Interessierten nicht vorbestraft sein dürfen oder unter Betreuung stehen. Außerdem kann nur eine Person Schiedsfrau oder Schiedsmann werden, die ihren Wohnsitz in Attendorn hat.

Juristische Vorkenntnisse sind nicht notwendig – es genügen eine ausgeprägte Bereitschaft zum Zuhören sowie die Fähigkeit, Konflikte zu erkennen und konstruktiv zu lösen. Zukünftige Schiedspersonen werden durch das Schiedsamtsseminar und durch regionale Fortbildungsveranstaltungen des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. (BDS) ausgebildet und so auf ihre Aufgabe vorbereitet.

Die Schiedsperson wird auf die Dauer von fünf Jahren von der Attendorner Stadtverordnetenversammlung gewählt und anschließend vom Direktor des Amtsgerichtes Olpe vereidigt. Eine Wiederwahl ist möglich. Schiedspersonen bekommen die Sachkosten erstattet und erhalten darüber hinaus die Hälfte der Verfahrensgebühren.

Interessierte Attendornerinnen und Attendorner sind eingeladen, sich formlos schriftlich (an: Hansestadt Attendorn, Amt für öffentliche Ordnung, Kölner Straße 12, 57439 Attendorn) oder per E-Mail an ordnungsamt@attendorn.org zu bewerben. Für weitere Auskünfte steht Danica Struck telefonisch unter 02722/64-240 oder per E-Mail an ordnungsamt@attendorn.org zur Verfügung. 

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