Grundbesitzabgaben und Gewerbesteuer werden fällig

Beträge werden voraussichtlich im Februar abgebucht

Die Hansestadt Attendorn arbeitet derzeit an den Abbuchungen der Grundbesitzabgaben und der Gewerbesteuer.

Vor dem eigentlichen Fälligkeitstermin am 15.11.2023 hatte die Hansestadt Attendorn darauf hingewiesen, dass aufgrund des Cyberangriffs auf die Kommunen keine Abbuchung der fälligen Beträge der Grundbesitzabgaben und Gewerbesteuer erfolgen konnte.

Nun wird im Rathaus mit Hochdruck an einer zeitnahen Nachholung der Abbuchungen gearbeitet. Um späteren Überraschungen beim Blick auf den Kontoauszug vorzubeugen, weist die Hansestadt Attendorn darauf hin, dass die eigentlich im November des vergangenen Jahres fälligen Beträge aller Voraussicht nach Anfang Februar auf den Konten der Bürgerinnen und Bürger bzw. Gewerbetreibenden belastet werden. Dies gilt natürlich nur dann, wenn eine Einzugsermächtigung erteilt und der fällige Betrag nicht vorab per Überweisung ausgeglichen wurde. Die Versendung der Grundbesitzabgabenbescheide sowie der Gewerbesteuerbescheide 2024 erfolgt voraussichtlich im März 2024.

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